30. Dezember 2010
Das Lager der Softwarepatentgegner sieht noch eine Chance, die umstrittene Version der Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Patentierbarkeit "computer-implementierter" Erfindungen in letzter Minute zu stoppen. So hat die Europäische Konföderation der Vereinigungen kleiner und mittlerer Unternehmen (CEA-PME) gemeinsam mit dem Open-Source-Konsortium Objectweb und dem Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) einen dringenden Appell gestartet, in dem die Verbände die irische Ratspräsidentschaft zur Rücknahme der Direktive auffordern.
Europas Regierungen seien dabei, eine unbegrenzte Patentierbarkeit und Patentdurchsetzbarkeit von "computer-implementierten" Algorithmen und Geschäftsmethoden abzusegnen, warnt der Aufruf. Die eigentlich Mitte Mai schon erzielte knappe Einigung im Rat über die Richtlinie sei durch täuschende Formulierungen und "fragliche diplomatische Manöver" in der entscheidenden Sitzung erzielt worden. Zudem verwerfe das Ministergremium ohne Erläuterung und "ohne demokratische Legitimation" die "wohl überlegten Entscheidungen des Europaparlaments". Die Abgeordneten hatten reinen Softwarepatenten im September eine klare Absage erteilt.
Der zur Debatte stehende Richtlinientext (PDF) legt es nach Ansicht der Unterzeichner bewusst darauf an, die Minister über seine wahren Auswirkungen in die Irre zu führen. So würden nur Scheinbedingungen angeführt, unter denen Programme nicht patentiert werden dürften. Der Appell erwähnt zudem Hinweise, wonach es Zweifel an einer Mehrheitsentscheidung im Rat gebe. Diese hatte jüngst vor allem die polnische Delegation genährt. Mehrere Regierungen seien von ihren Verhandlungsführern aus den Reihen nationaler Patentämter falsch repräsentiert worden. Selbst die Anweisungen ihrer Vorgesetzten seien teilweise gebrochen worden.
Konkret sollen die Iren die Richtlinie von der Agenda des nächsten Treffens des Rates nehmen, in dem erst ihre endgültige Absegnung ansteht. Die Softwarepatentgegner bitten die nationalen Regierungen und Parlamentarier zudem, dass sie das Papier "aus den Händen der Patentbürokratie" nehmen mögen. Nur die demokratisch gewählten Abgeordneten könnten letztlich vertrauensvolle Vertreter in die entsprechenden Arbeitsgruppen des Rates entsenden. Generell sollte der Ministerrat in diesem Sinne reformiert werden, "um ähnliche Katastrophen künftig zu verhindern".
Hierzulande muss sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) derweil scharfe Kritik auch aus den eigenen Reihen gefallen lassen. Jörg Tauss, Sprecher für Bildung, Forschung und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, hat seiner Kollegin, die vergangene Woche ihre Entscheidung für Softwarepatente im Chat von heise online verteidigte, am heutigen Mittwoch einen geharnischten offenen Brief geschrieben. Die Fachpresse kommentiere den Zickzack-Kurs der Ministerin zu Recht "überwiegend negativ", konstatiert Tauss, der auch den Appell der Mittelstandsvereinigungen unterzeichnet hat. Bis heute sei das "Mediendurcheinander zwischen unterstellter Ablehnung, angekündigter Enthaltung oder gar tatsächlicher Zustimmung" der Bundesregierung im Rat nicht gänzlich gelichtet.
Tauss empfindet es als bedauerlich, "dass in dieser innovationspolitisch so wichtigen Frage die SPD-geführte Bundesregierung eine derart desolate Figur abgibt, und das vollkommen ohne Not". Die Sachkompetenz der SPD auf den Feldern Informationstechnik, Software-Engineering und Innovationspolitik könnte nachhaltig Schaden nehmen. Es sei unerklärbar, warum die rot-grüne Koalition zu den Verhandlungen über den Richtlinienentwurf des Rates nicht gehört und nicht einmal über deren Stand informiert worden sei. Die FDP sucht nun die Unstimmigkeiten zwischen der Koalition und der Regierung zu nutzen: Sie fordert Legislative und Exekutive dazu auf, Farbe bei Softwarepatenten zu bekennen, und möchte den Kurs des Justizministeriums in Brüssel missbilligt wissen.
quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Offensive-gegen-Softwarepatent-Richtlinie-100977.html
24. Dezember 2010
Blackberry droht Zwangsabschaltung in den USA
Im langwierigen Streit um die Softwarepatente für das beliebte Managerspielzeug Blackberry hat die Herstellerfirma, Research in Motion, heute eine schwere Niederlage vor Gericht erlitten. In den USA könnte der Dienst nun bald eingestellt werden.
Washington – RIM hatte mit einem Revisionsantrag vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen Weiterbetrieb seines E-Mail-Dienstes sicherstellen wollen. Der Gerichtshof wies diesen Antrag aber heute ab. Damit können nun niedrigere Instanzen eine Verfügung gegen RIM erlassen, die dazu führen würde, dass amerikanische Blackberry-Nutzer auf den E-Mai-Dienst verzichten müssen. Davon wären bis zu drei Millionen Kunden betroffen.
Hintergrund ist ein langjähriger Streit zwischen dem kanadischen Hersteller RIM und der US-Firma NTP. Sie wirft RIM vor, widerrechtlich Patente für Software benutzt zu haben, die den Blackberry-Dienst ermöglichen.
Ein Distriktgericht hatte RIM in der Angelegenheit bereits 2003 für schuldig befunden und festgestellt, der Blackberry-Hersteller habe das Patentrecht verletzt. Ein Berufungsgericht hatte sich dieser Sichtweise im Wesentlichen angeschlossen, und das Oberste Gericht hatte im Oktober die Aussetzung dieses Beschlusses abgelehnt.
NTP will nun 126 Millionen Dollar Schadensersatz und Lizenzgebühren von RIM erhalten und den E-Mail-Dienst mit einer Verfügung stoppen. Das zuständige Bezirksgericht am NTP-Stammsitz im US-Bundessstaat Virginia berät bereits über diese Anträge. Nach Angaben von Research in Motion wird dieses Gericht nach dem 1. Februar eine Entscheidung in der Sache fällen.
RIMs Ausweichstrategien bisher ohne Erfolg
Der Blackberry hat das Kommunikationsverhalten vieler Führungskräfte seit seiner Einführung 1999 revolutioniert. Das Gerät mit der charakteristischen Tastatur erlaubt ihnen, unterwegs drahtlos E-Mails zu empfangen und zu versenden. NTP argumentiert, die Softwaretechnologie für den Dienst sei bereits 1990 entwickelt worden, man selbst sei Eigentümer der Patente. RIM hatte vor dem Obersten Gerichtshof die Auffassung vertreten wollen, das US-Patentrecht sei veraltet und in der Angelegenheit nicht anwendbar.
Nach Darstellung von RIM ist zumindest ein Drittel der drei Millionen Blackberry-Nutzer in den USA vor einer Abschaltung gefeit. Dabei handele es sich um Regierungsbedienstete, die den Blackberry zum Teil auch in Notsituationen benutzen würden. Daher müsse der Dienst zumindest für diese Gruppe weiterbetrieben werden. Ob sich RIM mit dieser Argumentation durchsetzen kann, ist offen.
US-Fernsehen sendet Ratschläge für "Crackberry"-Nutzer
Der Patentstreit bezieht sich nur auf den US-amerikanischen Markt, nicht auf Europa. RIM erzielt in den USA aber 70 Prozent seiner Umsätze. Der Blackberry-Hersteller hat bereits fünf andere Software-Patente angemeldet, die einen Weiterbetrieb des Dienstes ermöglichen sollen und keine Rechte von NTP verletzen würden. Das US-Patentamt hat diese Anträge aber vorläufig abgewiesen.
Analysten vermuten, dass RIM Chancen hat, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen – dazu müsse der Hersteller aber wohl mindestens eine Milliarde Dollar an NTP zahlen.
An der Nasdaq wurden die RIM-Aktien mit einem Abschlag von 2,4 Prozent auf 65,05 Dollar gehandelt. Kurz nach dem Beschluss des Gerichts waren sie um bis zu 5,66 Prozent gefallen.
Wie bedrohlich ein Blackout in der Geschäftswelt eingeschätzt wird, lässt sich daran erkennen, dass inzwischen sogar das US-Fernsehen sich des Themas angenommen hat. Und zwar weniger im Hinblick auf die wirtschaftliche Zukunft von RIM – Experten geben vielmehr Ratschläge, was zu tun ist, um E-Mails auf anderem Wege zu empfangen.
quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,396895,00.html
16. Dezember 2010
Die Entscheidung könnte so manches Geschäftsmodell vernichten. Der oberste Gerichtshof der USA verhandelt diese Woche eine für die Software-Branche äußerst heikle Frage: Darf man per Patent auch abstrakte Ideen und Grundprinzipien schützen? Das Verfahren hält die Software-Branche in Atem.
Washington – Mit Spannung blickt die Software-Branche in den USA seit Anfang der Woche auf den Obersten Gerichtshof, der sich mit der grundsätzlichen Frage befassen muss, was patentierbar ist und was nicht. Wenn sich das Gericht der Auffassung des Patentamtes anschließt, dann sind Geschäftsprozesse und Methoden wie zum Beispiel einige Techniken beim Online-Shopping oder beim Handel an der Wall Street nicht mehr patentwürdig. Auch Software-Patente könnten betroffen sein.
Im für die Software-Branche schlimmsten Fall könnten viele derzeitige Patente ungültig werden oder zumindest vor Gericht nur noch schwer zu verteidigen sein. Der Fall könne große Bedeutung für die Industrie haben, erklärte Emery Simon, Anwalt des Industrieverbandes Business Software Alliance (BSA), dem Firmen wie Microsoft oder Intel angehören.
Dabei geht es in dem Fall, der nun vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wird, gar nicht um Software. 1997 wollten sich Bernard Bilski und Rand Warsaw eine Methode patentieren lassen, um wetterbedingte Risiken in Energiepreise einfließen zu lassen. Das Patentamt fand, dieser Vorgang sei zu abstrakt und verweigerte die Anerkennung. Dem schloss sich im vergangenen Jahr auch das Berufungsgericht an. Es entschied, dass Prozesse nur dann patentierbar seien, wenn sie in Bezug "zu einer bestimmten Maschine oder einem Apparat" stehen oder wenn sie etwas in einen anderen Status oder eine andere Form verwandeln. Das treffe auf den Bilski-Antrag nicht zu.
Software-Patente: Großfirmen wollen sie, kleinere meist nicht
Ob das die richtigen Kriterien für Patente sind, muss jetzt der Oberste Gerichtshof klären. Das Urteil könnte auch darüber entscheiden, ob durchaus nicht unumstrittenen Patente wie das von Amazon.com auf das "1 Click"-Shopping rechtens sind. Viele Firmen halten derartige Patente für viel zu weit gefasst. Sie klagen, sie würden oft nur als Waffe in kostspieligen Prozessen eingesetzt, um Lizenzgebühren zu erreichen.
Zudem gibt es in der IT-Industrie auch Kräfte, die Software-Patenten generell kritisch gegenüberstehen. Dazu gehören Unternehmen wie Red Hat, die mit Open-Source-Software ihr Geld verdienen. Die Open-Source-Bewegung wirbt dafür, den Code von Programmen öffentlich und allgemein zugänglich zu machen, damit andere ihn weiterentwickeln und verändern können. Software-Patente verhinderten oft Innovationen, weil Software-Entwickler immer der Gefahr ausgesetzt seien, dass sie Patente anderer verletzen könnten, erklärt Rob Tiller, Rechtsberater von Red Hat.
quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,660492,00.html
8. Dezember 2010
Sieben Jahre lang prozessierte die US-Firma SCO gegen führende Linux-Anbieter, weil Teile des Linux-Codes angeblich unerlaubt kopiert wurden. Dem widersprach jetzt ein US-Gericht. Doch SCO ist noch nicht kampfesmüde: Jetzt geht es gegen IBM.
Am Dienstag, den 30. März 2010, kam das Unternehmen SCO Group am Ende eines Weges an, den es vor rund sieben Jahren eingeschlagen hatte. Mit einer ganzen Welle von Klagen hatte SCO mehrere große Unternehmen eingedeckt. Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Utah beendete mit einem Urteil einen dieser Prozesse. Seit 2005 hatte sich SCO gegen die Firma Novell durch mehrere Instanzen gewalzt. Es ging, worum es bei SCO-Prozessen immer geht: Um hohe Geldforderungen von SCO an Unternehmen, die Linux einsetzen oder vertreiben.
Der einstige Unix- und Linux-Distributor, hervorgegangen aus der Fusion der Firma Caldera mit einem Teil des Unternehmens SCO, hatte im März 2003 entschieden, fürderhin sein Glück im Lizenzgeschäft zu suchen. Davon ausgehend, bestimmte Copyrights am Unix-Betriebssystem zu halten, die sich angeblich auch im Kernel der Linux-Systeme wiederfänden, plante SCO, von jedem Linux-Distributor satte Lizenzgebühren nehmen zu können. Dieser Traum ist nun wohl ausgeträumt.
Das Geschworenengericht entschied nun, dass SCO die beanspruchten Copyrights gar nicht besitze – sondern Novell, ein anderes auf dem Linux-Markt tätiges Unternehmen (Suse Linux). Damit ist die vielleicht wichtigste der SCO-Klagen, die seit sieben Jahren Gerichte und Netzöffentlichkeit beschäftigen, die Grundlage entzogen – und allen Forderungen nach Lizenzgebühren. Eine Berufungsinstanz bleibt SCO noch, doch ob es dazu überhaupt kommt, bleibt abzuwarten: Die SCO Group steht bereits seit Anfang 2008 unter Konkursverwaltung. Experten räumen ihren noch ausstehenden Klagen und Forderungen nur noch sehr geringe Chancen ein – und der Firma damit deutlich eingeschränkte Überlebenschancen.
Ein "untotes" Unternehmen sei SCO, schreibt darum auch Blogger Steven J. Vaughan-Nichols auf der Website des IT-Magazins "Computerworld", gibt aber zu, dass er "keine Prognosen" mehr wage, wann dieser Zombie hintenüberfallen wird. Denn totgesagt wurde SCO schon öfter: Klagen gegen DaimlerChrysler, gegen AutoZone, Univention und Red Hat verpufften. Kapitalgeber sprangen ab, mehrere Male wurde die Pleite gemeldet, und immer wieder trieb SCO doch genug Geld auf, für eine Weile weiterzumachen.
SCO war einmal ein aktiver Player auf dem Markt
Inzwischen ist SCO deutlich geschrumpft: Bis auf den CEO, den technischen Leiter und obersten Justiziar hat das Unternehmen das gesamte US-Management entlassen müssen. Doch noch einmal trieb SCO Mitte März zwei Millionen Dollar auf, will nun zudem Patente, die es tatsächlich hält, verkaufen, um liquide zu bleiben.
Noch hat SCO den Ausgang des letzten Prozesses nicht kommentiert, hofft aber Medienberichten zufolge, dass der letzte Kredit und Erlöse aus Patentverkäufen reichen werden, den letzten anstehenden Prozess doch noch zu gewinnen: Bereits seit März 2003 liegt SCO im Clinch mit IBM – ein Prozess, den SCO weiter ausfechten will, wenn es kann.
Das einst größte Elektronikunternehmen der Welt hatte bereits Ende der Neunziger entschieden, sich von seinen eigenen Betriebssystemen zu verabschieden und auf Linux zu setzen. Die Ankündigung, eine Milliarde Dollar in die Weiterentwicklung von Linux investieren zu wollen, gab der Open-Source-Bewegung mächtig Auftrieb – und weckte möglicherweise erst die Begehrlichkeiten bei der SCO Group.
Unter dem Namen Caldera war die SCO Group einst selbst ein erfolgreicher Linux-Distributor, während der SCO-Teil des Unternehmens Firmen wie McDonald's mit Unix-Servern versorgte. Es gab ein ganz reguläres Geschäft, bevor sich bei der SCO Group die Gewichte von Produktion und Service hin zu Lizenzforderungen und Prozessen verschoben. Viel ist davon nicht geblieben, der ehemalige Firmenname erscheint nun fast schaurig sinnfällig: Als Caldera bezeichnet man den eingefallenen Krater, der zurückbleibt, wenn sich eine Magmakammer in einer Eruption entleert.
Gegen IBM geht es um fünf Milliarden
Was die SCO Group selbst und einige Investoren noch bei der Stange hält, ist die Aussicht auf ein Happy End, sollte der letzte Prozess gegen IBM wider Erwarten doch noch Erfolg haben. Dabei geht es nicht nur um Copyrights, sondern auch um angebliche Vertragsverletzungen – und inzwischen um Forderungen nach Schadensersatzzahlungen in Höhe von fünf Milliarden Dollar.
Die Begründung dieser Klage liegt in der wirren Firmengeschichte der SCO Group: Teile des Unternehmens waren einst mit Novell verbandelt, andere mit IBM. Dabei soll es in einer Phase der Kooperation mit IBM zu einer vertragswidrigen Übertragung von Programmier-Codes, zumindest aber Konzepten von Unix auf Linux gekommen sein.
quelle: weiterlesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,686622,00.html
29. November 2010
Ein Rechtsstreit könnte Apple teuer zu stehen kommen: Ein US-Gericht hat den Konzern zu einer Strafe von 625 Millionen Dollar verdonnert, weil er vorsätzlich drei Patente einer kleinen IT-Firma verletzt haben soll. Der iPhone-Hersteller wehrt sich vehement.
Cupertino – Noch ist das Urteil nicht vollstreckt. Noch steht die horrende Zahl im Raum, die Apple bezahlen soll, weil der Konzern drei Patente des IT-Unternehmens Mirror Worlds verletzt haben soll. Es geht um 625,5 Millionen Dollar. Wenn den Klägern die komplette Summe zugesprochen wird, könnte der Prozess in die Geschichte eingehen. Es wäre eine der größten Schadensersatzsummen, die je in einem Patentstreit verhängt wurden.
Apple reagierte prompt: In einem Eilantrag appellierte der iPod-Hersteller an das zuständige Gericht in Texas, das Urteil auszusetzen, berichtet die "New York Times". Es gebe eine Reihe "offener Punkte" mit zwei der drei Patente, die Apple angeblich "vorsätzlich verletzt" habe. Außerdem sei es falsch, dem Kläger für jedes der drei Patente die gleiche hohe Summe zuzusprechen. Mirror Worlds würde so "dreifach abkassieren".
Bei dem Streit geht es um mehrere Applikationen, mit denen Apple-Nutzer auf ihren iPods, iPhones und Macintoshs Dateien verwalten. Konkret geht es bei dem Fall um "Cover Flow", mit dem Apple Dateien überlappend darstellt, so dass sie vom Nutzer durchgeblättert werden können. Dieses System sieht zwei ehemaligen Produkten von Mirror Worlds zum Verwechseln ähnlich.
Außerdem streiten sich die beiden Firmen um "Spotlight", einem Feature zum Durchsuchen der Festplatte und "Time Machine", das automatische Systemsicherungen veranlasst. Damit ist klar: Bei dem Streit geht es nicht um irgendwelche Patente, sondern um einen wichtigen Teil dessen, was das Aussehen und die Handhabe von Apple-Produkten ausmacht.
Experten schätzen den Fall als ungewöhnlich ein. Patentrechts-Professor John Duffy wundere sich über die hohe Summe, sagte er in der "New York Times". Noch verwunderlicher sei aber der Vorwurf des Gerichts, Apple habe vorsätzlich Rechte verletzt. In den meisten Patentrechtsprozessen erhärte sich dieser Vorwurf nicht. Wenn doch, sehe das US-Patentrecht höhere Strafen vor.
Mirror Worlds ist eine kleine und unbekannte Firma des Informatik-Professors David Gelernter, die 2003 aufgelöst wurde. Die Patentrechte bestehen aber weiterhin. Gelernter hatte Apple bereits im Jahr 2008 wegen Patentverletzungen verklagt – und nun einen ersten Erfolg errungen. "Das Urteil ist ein klarer Sieg für David und seine visionären Ideen", sagte Mirror-Worlds-Anwalt Joseph Diamante laut "New York Times".
quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,721330,00.html
28. November 2010
2009 wurde der Computerwissenschafter Thomas Henzinger (48) zum Präsidenten des „Institute of Science and Technology Austria“ (IST) in Klosterneuburg bestellt. Der gebürtige Linzer stellte jetzt an der Kepler-Uni Linz das neue Exzellenz-Institut für Grundlagenforschung vor. Die OÖNachrichten haben mit ihm gesprochen.
OÖN: Ist die für das IST oft kolportierte Bezeichnung „Elite-Universität“ zutreffend?
Henzinger: Wir betreiben Spitzenforschung, die Erwartungen sind hoch. Das ist auch richtig, sonst hätte das IST keine Berechtigung; insofern trifft der Begriff „Elite“ zu. Er ist aber nicht so zu verstehen, als ob das IST nur etwas für eine Oberschicht wäre, denn wir sind offen für jeden, heben keine Studiengebühren ein. Unsere Forscher sind Angestellte des Instituts. Ausschlaggebend für eine Aufnahme von Jungforschern und Professoren sind ihre wissenschaftliche Exzellenz und ihr Potenzial. Eine klassische Uni sind wir auch nicht, weil wir keine Bachelor- und Master-Abschlüsse anbieten. Aber wir bieten Jungforschern mit Uni-Abschluss die Möglichkeit, in der Forschung ihr Doktorat zu machen.
OÖN: Wie schaut das Karrieremodell am IST aus?
Henzinger: Es gibt die auf fünf Jahre bestellten Assistant-Professoren, die sich anschließend einer internationalen wissenschaftlichen Evaluierung stellen und dann bei positiver Evaluierung unbefristet bleiben können. Auch unbefristete Professorenanstellungen von Beginn an sind möglich – Ende des Jahres werden zwölf Professoren am Campus tätig sein. Und wir engagieren über unsere weltweit ausgeschriebene Graduate School Doktoratsstudenten – die aktuelle Bewerbung läuft bis 15. Jänner. Da gibt es ein strenges Auswahlverfahren, von hundert Bewerbern wurden letztes Jahr zehn genommen, darunter zwei Österreicher. Sie werden in vier Jahren das Doktorat erwerben und können so eine internationale Karriere beginnen.
quelle: http://www.nachrichten.at/ratgeber/beruf_bildung/art121,511987
19. November 2010
Das Patent, das den nosoftwarepatents-award 2006 erhält, steht fest: Das Patentmonopol EP0836787 der Siemens AG auf Datenübertragung per Mobilfunk wurde von Internet-Nutzern zum „Softwarepatent des Jahres 2006“ gekürt. Mit rund einem Drittel aller abgegebenen Online-Votes erhält es den nosoftwarepatents-award 2006. Auf dem zweiten Platz landete das Softwarepatent EP1056268, mit dem Lucent Technologies Schutzrechte für das Versenden von E-Mails mit Anhängen beansprucht.
Nominiert waren zwei Patente von Philips und je eines von Siemens, Nutzwerk, Techem, Lucent und NTT. Im Rahmen des nosoftwarepatents-award waren diese sieben Patente in der Zeit von März bis einschließlich September 2006 zu „Monatssiegern“ gekürt worden.
Hier ist das Ergebnis der Wahl zum „Softwarepatent des Jahres 2006“:
Abgegebene Stimmen: 2004
Wir danken allen, die diese Informationskampagne durch ihre Stimmabgabe unterstützt haben. Besonderen Dank verdienen die hinter dem nosoftwarepatents-award stehenden Unternehmen 1&1 Internet, GMX sowie den Kampagnenpartnern MySQL, Red Hat, CAS Software und Jedox. Dank auch an die Experten, Wissenschaftler und Unternehmen, die Stellungnahmen und Kommentare beigetragen haben.
quelle: http://www.nosoftwarepatents-award.com/vote200610/index.de.html
6. November 2010
Nachdem Graphic Properties Holdings im Sommer einen Erfolg in einem Patentstreit mit AMD feiern konnte, richtet sich das Unternehmen jetzt gegen Nintendo, Acer und Apple. Graphic Properties Holdings verwaltet die Rechte des im letzten Jahr eingestellten Unternehmens Silicon Graphics, das vor allem in den 1980er und 90er Jahren Erfolge als Hersteller von 3D-Hardware feierte.
Graphic Properties Holdings hat Apple wegen vermeintlicher Patentverletzungen durch Mac-Pro- und iMac-Modelle vor einem US-Bezirksgericht verklagt. Apple verletze zwei Patente, die das geistige Eigentum für Grafik-Technologien wie das Abspeichern von Floating-Point-Formatierungs-Daten in einem Frame Buffer während eines Rasterisierungs-Prozesses schützen.
Hervorzuheben ist vor allem, dass das Unternehmen Apple vorwirft, die Verletzung willentlich oder wissentlich begangen zu haben – zumindest zum Zeitpunkt der Klageerhebung sei sich Apple über die Existenz des Patents bewusst, die Verletzungshandlung durch den unerlaubten Verkauf der Hardware halte aber noch an. Aufgrunddessen verlangt Graphic Properties Holdings einen in den USA zulässigen Strafschadensersatz, der um ein Dreifaches über dem Schaden liegen kann, der dem Patentinhaber tatsächlich entstanden ist.
quelle: http://www.macnews.de/news/61015/silicon-graphics-rechteinhaber-verklagt-apple-wegen-patentverletzung/
27. Oktober 2010
Nach Angaben des x264-Entwicklers Jason Garrett-Glaser ähnelt der Algorithmus, für den Tandberg das Patent beantragt hat, stark demjenigen, den das x264-Projekt entwickelt hat. Inzwischen hat der Entwickler seine ursprüngliche Vermutung, dass die Ideen von x264 gestohlen sein könnten, wieder zurückgenommen. Die
Tandberg-Entwickler hatten nach Angaben von Tandberg kein Wissen über x264 und haben den Algorithmus unabhängig ersonnen. Da der Algorithmus nach der Auffassung von Garrett-Glaser naheliegend ist, hält er die Angabe für plausibel, auch wenn er Tandberg nicht vollständig traut.
Dennoch hält Garrett-Glaser den Algorithmus für nicht patentwürdig, das Patent hätte nie beantragt werden dürfen. Es ist ein typisches Beispiel für ein Softwarepatent. Seine Ansprüche sind so abstrakt wie möglich, um einen weiten Bereich abzudecken, und die einzelnen Teile sind alle bekannt und stellen, sowohl einzeln als auch zusammengenommen, keine Innovation dar. Die Ansprüche werden mehrfach wiederholt und es wird der Anschein vermittelt, dass zu ihrer Implementierung eine spezielle Maschine notwendig ist – tatsächlich ist ein beliebiger Computer bereits ausreichend.
Das im Dezember 2008 eingereichte Patent ist immer noch nicht erteilt und es besteht somit noch die Möglichkeit, dass es bei der Prüfung abgelehnt wird, selbst wenn die Prüfung noch so rudimentär ist.
quelle: http://www.pro-linux.de/news/1/16444/tandberg-will-h264-kodier-algorithmus-patentieren.html
19. Oktober 2010
Die Apache Foundation weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass der angeblich von Google kopierte Java-Code nicht aus ihrem Haus stamme. Oracle hatte in seinem Patentstreit mit Google zuletzt nachgelegt und erklärt, Android verletze nicht nur Patente, sondern auch das Urheberrecht, da es Code aus Oracles Java-Quellen enthalte. Als Beleg fügte das Unternehmen den Quelltext der Android-Klasse PolicyNodeImpl an, um Kommentare bereinigt und der von Sun stammenden Variante gegenübergestellt.
Wer sich den kompletten Code aus der Android-Variante ansah, stolperte über das Copyright und den Package-Namen – beide schienen auf die Apache Software Foundation als Urheber hinzudeuten. Die Organisation hat nun erklärt, die fragliche Klasse stamme keineswegs aus dem eigenen Projekt Harmony, einer freien Java-Implementierung. In einem aktuellen Checkout von Harmony findet sich tatsächlich keine Datei dieses Namens. Allerdings enthält das freie OpenJDK eine Klasse namens PolicyNodeImpl,versehen mit der freien Lizenz GPL 2 (GNU General Public License). Sie enthält in weiten Teilen denselben Code wie die Google- und Oracle-Varianten
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Apache-Googles-Java-Code-stammt-nicht-von-uns-1128537.html